Die ASSVOR Woche

auch Notare können einmal unterschiedlicher Meinung sein

Immobilie geerbt, wenn Notare unterschiedlicher Meinung sind

Diese Woche haben wir etwas ungewöhnliches bzgl. einer Kaufvertragserstellung erlebt. Normalerweise ist die Rechtslage bei vielen Fällen sehr eindeutig und sich die Notare auch einig darüber, wie diese gehandhabt werden. Diesmal jedoch nicht.

Wenn zwei Notare einen Sachverhalt unterschiedlich bewerten

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Erbsituation, die etwas ungewöhnlich ist, da der Alleinerbe im Ausland lebt. Da wegen dem Auslandsaufenthalt kein Erbschein beantragt wurde, informierten wir uns bei Notar Nr. 1, ob der Verkauf trotzdem stattfinden könnte. Notar Nr. 1 beruhigt uns, da der Alleinerbe eine Vollmacht über den Tod hinaus hat, wäre dies kein Problem.

Die Entscheidung muss der Käufer treffen

Nun entschieden sich die Kaufinteressenten jedoch für einen anderen Notar. Und dieser beurteilte die Situation etwas anders. Da der Erbe mittlerweile Alleinerbe wäre, könne er sich mit der Vollmacht nicht selbst bevollmächtigen. Und eine Sicherheit, dass es nicht noch weitere Erben gäbe, wäre ohne Erbschein nicht gegeben. Notar Nr. 2 sah nun also den Kauf in diesem Fall als Risiko an und wir standen vor einem kleinen Dilemma, denn mal eben einen Erbschein beantragen, hört sich schneller an, als es am Ende geht. Nun müssen die Kaufinteressenten entscheiden, ob sie das Risiko tragen möchten oder eben warten, bis alle Dokumente vorliegen.

Auch bei Hausverwaltern gibt es schwarze Schafe

Bei einer anderen Eigentumswohnung mussten wir uns diese Woche mit dem dazugehörigen Hausverwalter etwas herumärgern. Die meisten Hausverwaltungen sind sehr kooperativ, sobald wir bzgl. fehlender Unterlagen für den Verkauf an sie herantreten. Manchmal, aber auch das sind die ganz wenigen Fälle, verlangen sie eine Gebühr für den Arbeitsaufwand und Kopien. In diesem Fall weigerte sich der Hausverwalter jedoch komplett, die Unterlagen herauszugeben und verwies darauf, dass er diese Dokumente den Eigentümern bereits zur Verfügung gestellt hatte. Es handelte sich hier um ein drei Jahre altes Versammlungsprotokoll, welches der Eigentümer nicht mehr finden konnte. Als wir die uns vorliegenden Protokolle dazu prüften, fiel uns auf, dass keine der Versammlungen rechtswirksam war. Machen können wir als Makler in einem solchen Fall nicht viel, aber erschrocken hat es uns trotzdem. Also Augen auf bei der Verwalterwahl und hier nicht unbedingt den günstigsten nehmen.

Was ist sonst Neues passiert?

Eine Eigentumswohnung ist diese Woche dann in den Vertrieb gestartet, eine weitere steht kurz davor und zwei neue Mietobjekte werden gerade vorbereitet für die Vermittlung.

Im Verkauf gibt es bereits mehrere mündliche Kaufzusagen. Hier laufen nun die Unterlagenprüfungen und Verhandlungsgespräche. Wir sind gespannt, wie schnell dann auch die schriftlichen Zusagen kommen.

Des Weiteren ist Herr Krüll aus dem Urlaub zurück und Frau Schmittmann geht nun in den Urlaub. Aber da tatsächlich heute einmal alle Mitarbeiter zusammen im Büro waren, gabe es ein Teamfrühstück in der alle Urlaubsübergaben in Ruhe besprochen wurden. So fühlt sich dann Arbeit auch einfach nicht nach Arbeit an.

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