MAKLERHONORAR
Wessen Interessen vertritt der Makler?
Was hat sich geändert seitdem das neue Gesetz zum Maklerhonorar in Kraft getreten ist? Seit dem 23.12.2020 ist es nicht mehr zulässig, dass der Käufer das Maklerhonorar allein trägt. Ferner darf das mit dem Käufer vereinbarte Maklerhonorar nicht höher als das mit dem Verkäufer vereinbarte sein. Diese Regelung gilt für Einfamilienhäuser und Wohnungen. Der Makler darf vom Käufer nur noch dann ein Honorar fordern, wenn er mit diesem eine Vereinbarung in Textform getroffen hat. Das Verschicken eines Exposés mit Provisionshinweis, so wie bisher, genügt nicht mehr. Lesen Sie hier, wie das Honorarmodell abläuft:
